Studie: Pupillenweitung lässt im Alter nach
Mit zunehmendem Alter lässt die Fähigkeit der Pupillen nach, sich zu weiten. Das erschwert es älteren Menschen, auf unterschiedliche Lichtverhältnisse oder Hell-Dunkel-Kontraste zu reagieren. Forschende des Max-Planck-Instituts für biologische Kybernetik stellten fest, dass die Pupillenweite pro Lebensjahrzehnt um 0,4 mm abnimmt. Die reduzierte Pupillenweitung beeinflusst auch den Schlaf-Wach-Rhythmus. Da weniger Licht die Netzhaut erreicht, wird die innere Uhr schlechter synchronisiert. Neben der Sehkraft verschlechtert sich dadurch auch die Schlafqualität älterer Menschen.
„Klar sehen”: Info-Kampagne zur Woche des Sehens
Die Woche des Sehens ist ein guter Anlass für Augenoptikerinnen und Augenoptiker, sich beim Thema Augengesundheit zu engagieren. Vom 8. bis zum 15. Oktober haben Sie die Gelegenheit, mit eigenen Aktionen die Bedeutung eines gesunden Sehvermögens zu betonen. Dieses Jahr lautet das Motto “Klar sehen”: Mit einer Vielzahl spannender Aktivitäten und Materialien soll auf eine Sehbeeinträchtigung durch den Grauen Star aufmerksam gemacht und rund um Therapieoptionen aufgeklärt werden.
Wissenschaft: Raumfahrt belastet Augen von Astronauten
Durch die Schwerelosigkeit im Raumflug entwickeln über die Hälfte der Astronautinnen und Astronauten das neuro-okulare Syndrom SANS – mit Symptomen, wie eingeschränkte Sehschärfe und Gesichtsfeldausfälle. Die Mechanismen sind noch unklar. Eine empirische Untersuchung des Universitätsklinikums Düsseldorf erbrachte neue Daten, wie euro-focus.de berichtet. Denen zufolge können kurze Mikrogravitationszeiten zu venösen Stauungen, erweiterten Netzhautvenen und erhöhtem Augeninnendruck führen. Die arteriellen Netzhautdurchmesser sind reduziert, was auf eine schwerkraftabhängige Regulierung der Gefäße hinweist. Diese Erkenntnisse könnten helfen, Gegenmaßnahmen zu entwickeln.
Impressumspflicht für Soziale Medien?
Die meisten Augenoptikfachgeschäfte verfügen über eine Webseite. Dass ein rechtssicheres Impressum Pflicht ist, ist allgemein bekannt. Doch wie sieht es bei Instagram und Co. aus? optikernetz.de fasst die Rechtslage zusammen - beantwortet die Frage mit einem klaren “Ja” und zeigt detailliert, wo Sie das Impressum anlegen können. Denn wer Accounts in den Sozialen Medien gewerblich nutzt, ist zu einem Impressum verpflichtet. Das gilt bereits bei einer simplen Produktempfehlung.